Laut den neuesten Insolvenzunterlagen von FTX können Gläubiger des zusammengebrochenen Krypto-Unternehmens lediglich 10–25 % des Wertes ihrer Kryptowährungen zurückerhalten. Die Rückzahlung erfolgt auf Basis des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung, als die Preise für digitale Assets deutlich niedriger waren als heute.
Zum Beispiel lag der Bitcoin-Preis zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags bei etwa 16.000 US-Dollar, während er mittlerweile erheblich gestiegen ist. Dies bedeutet, dass Gläubiger trotz des aktuellen Wertzuwachses ihrer Krypto-Bestände nur einen Bruchteil dessen erhalten, was ihre Vermögenswerte heute wert wären.
Diese Situation sorgt für Unzufriedenheit bei den Betroffenen, die nicht nur den Verfall ihrer Investitionen, sondern auch die rechtlichen und finanziellen Hürden bei der Rückforderung ihrer Gelder verkraften müssen.
Zum Beispiel lag der Bitcoin-Preis zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags bei etwa 16.000 US-Dollar, während er mittlerweile erheblich gestiegen ist. Dies bedeutet, dass Gläubiger trotz des aktuellen Wertzuwachses ihrer Krypto-Bestände nur einen Bruchteil dessen erhalten, was ihre Vermögenswerte heute wert wären.
Diese Situation sorgt für Unzufriedenheit bei den Betroffenen, die nicht nur den Verfall ihrer Investitionen, sondern auch die rechtlichen und finanziellen Hürden bei der Rückforderung ihrer Gelder verkraften müssen.
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