Kraken weist Klage der SEC nicht ab: Gericht gibt SEC teilweise Recht

Kraken weist Klage der SEC nicht ab: Gericht gibt SEC teilweise Recht
Die Kryptowährungsbörse Kraken hat eine Klage der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) nicht abgewiesen, nachdem ein Gericht der Ansicht war, dass zumindest einige der Transaktionen auf der Plattform unter die Definition eines Investmentvertrags fallen könnten.

Am 20. November 2023 reichte die SEC eine Klage gegen Kraken ein und beschuldigte die Börse, als nicht registrierte Wertpapierbörse tätig zu sein. Die SEC argumentiert, dass bestimmte Transaktionen auf Kraken als Wertpapiergeschäfte einzustufen sind, was die Plattform verpflichtet hätte, sich bei der Behörde zu registrieren.

Das Gericht stellte in einer vorläufigen Einschätzung fest, dass die SEC zumindest in einigen Punkten Recht haben könnte, was den Vorwurf der unerlaubten Wertpapiertransaktionen betrifft. Dies könnte erhebliche Konsequenzen für Kraken und den gesamten Kryptowährungssektor haben, da ähnliche Plattformen möglicherweise ebenfalls ins Visier der Regulierungsbehörden geraten könnten.

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